Daueraufträge
Alle Daueraufträge, deren Ausführungstermin der 31.12.2024 ist, werden auf den 30.12.2024 vorgezogen. Änderungen an Daueraufträgen oder Dauerlastschriften mit Ausführungstermin 30.12.2024 + 31.12.2024 sind nur noch bis zu folgenden Terminen möglich:
- Daueraufträge können bis 27.12.2024 geändert werden
- Dauerlastschriften können bis zum 23.12.2024 geändert werden
Sepa-Überweisungen:
Für SEPA-Überweisungen, die spätestens am Montag, den 30.12.2024 bis 18:30 Uhr eingereicht werden, erfolgt die Kontobelastung und die bankinterne Weiterleitung noch im Jahr 2024. Die Weiterleitung an Fremdbanken kann nur für Einreichungen bis 16:30 Uhr gewährleistet werden. Auf die Gutschrift bei Zahlungsempfängern von Fremdbanken haben wir keinen Einfluss.
Auslandszahlungsverkehr:
AZV-Überweisungen, deren Kontobelastung noch im alten Jahr 2024 erfolgen soll, müssen spätestens am Montag, den 30.12.2024
- in Fremdwährung bis 11:00 Uhr
- in Euro zu Lasten Eurokonto bis 13:30 Uhr
- Fremdwährung zu Lasten Fremdwährungskonto bis 13:30 Uhr
bei uns vorliegen.