Informationen zu Buchungszeiten am Jahresende

OnlineBanking

Daueraufträge

Alle Daueraufträge, deren Ausführungstermin der 31.12.2024 ist, werden auf den 30.12.2024 vorgezogen. Änderungen an Daueraufträgen oder Dauerlastschriften mit Ausführungstermin 30.12.2024 + 31.12.2024 sind nur noch bis zu folgenden Terminen möglich:

  • Daueraufträge können bis 27.12.2024 geändert werden
  • Dauerlastschriften können bis zum 23.12.2024 geändert werden


Sepa-Überweisungen:

Für SEPA-Überweisungen, die spätestens am Montag, den 30.12.2024 bis 18:30 Uhr eingereicht werden, erfolgt die Kontobelastung und die bankinterne Weiterleitung noch im Jahr 2024. Die Weiterleitung an Fremdbanken kann nur für Einreichungen bis 16:30 Uhr gewährleistet werden. Auf die Gutschrift bei Zahlungsempfängern von Fremdbanken haben wir keinen Einfluss.

Auslandszahlungsverkehr:

AZV-Überweisungen, deren Kontobelastung noch im alten Jahr 2024 erfolgen soll, müssen spätestens am Montag, den 30.12.2024

  • in Fremdwährung bis 11:00 Uhr
  • in Euro zu Lasten Eurokonto bis 13:30 Uhr
  • Fremdwährung zu Lasten Fremdwährungskonto bis 13:30 Uhr

bei uns vorliegen.

EBICS

Für SEPA-Überweisungen, die spätestens am Montag, den 30.12.2024 bis 16:30 Uhr eingereicht werden, erfolgt die Kontobelastung und die bankinterne Weiterleitung und Gutschrift noch im Jahr 2024. Die Weiterleitung an Fremdbanken kann nur für Einreichungen bis 16:30 Uhr gewährleistet werden. Auf die Gutschrift bei Zahlungsempfängern von Fremdbanken haben wir keinen Einfluss.

Auslandszahlungsverkehr:

AZV-Überweisungen, deren Kontobelastung noch im alten Jahr 2024 erfolgen soll, müssen spätestens am Montag, den 30.12.2024

  • in Fremdwährung bis 11:00 Uhr
  • in Euro zu Lasten Eurokonto bis 13:30 Uhr
  • Fremdwährung zu Lasten Fremdwährungskonto bis 13:30 Uhr

bei uns vorliegen.