Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

 

Eberhard Spies
Vorstandsvorsitzender

 

Marco Beckbissinger
Vorstandsmitglied

Erwin Haas
Vorstandsmitglied

 

Uwe Schrag
Vorstandsmitglied

 

Timo Wachter
Vorstandsmitglied

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Die Vertreter der Anteilseigner für den Aufsichtsrat werden von der Vertreterversammlung gewählt und die Vertreter der Arbeitnehmer durch die Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat:

  • Armin Rapp, Aufsichtsratsvorsitzender
  • Ralf Klenk, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Matthias Aichele
  • Andrea Blessing
  • Dr. Ralf von Briel
  • Christian Bühler
  • Monika Drautz
  • Sigrid Feuchter
  • Prof. Dr. Robert Lehleiter
  • Volker Noller
  • Dr. Uta Rauschnabel
  • Ulrich Ruoff
  • Stefan Schmidt-Weiss
  • Marc Schnizer
  • Birgit Vollert
  • Dirk Windmüller

 

Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat: 

  • Thomas Bader
  • Jochen Bönisch
  • Birgit Brown
  • Jürgen von Fintel
  • Clemens Gold
  • Roland Peter
  • Elke Schreiber
  • Monika Zischka

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.