OnlineBanking
Daueraufträge
Alle Daueraufträge, deren Ausführungstermin der 31.12.2025 ist, werden auf den 30.12.2025 vorgezogen.
Änderungen an Daueraufträgen oder Dauerlastschriften sind nur noch bis zu folgenden Terminen möglich:
- Daueraufträge können bis 29.12.2025 geändert werden
- Dauerlastschriften können bis zum 29.12.2025 geändert werden
Alle Daueraufträge, deren Ausführungstermin der 01.01.2026 und 02.01.2026 ist,
noch bis zu folgenden Terminen geändert werden:
- Daueraufträge können bis 29.12.2025 geändert werden
- Dauerlastschriften können bis zum 29.12.2025 geändert werden
Sepa-Überweisungen:
Für SEPA-Überweisungen, die spätestens am Freitag, den 29.12.2025 bis 18.30 Uhr eingereicht werden, erfolgt die Kontobelastung und die bankinterne Weiterleitung noch im Jahr 2025. Die Weiterleitung an Fremdbanken kann nur für Einreichungen bis 16:30 gewährleistet werden. Auf die Gutschrift bei Zahlungsempfängern von Fremdbanken haben wir keinen Einfluss.
Auslandszahlungsverkehr:
AZV-Überweisungen, deren Kontobelastung noch im alten Jahr 2025 erfolgen soll, müssen spätestes am Dienstag, den 30.12.2025
- in Fremdwährung bis 11.00 Uhr
- in Euro zu Lasten Eurokonto bis 15:30 Uhr
- Fremdwährung zu Lasten Fremdwährungskonto bis 15.30 Uhr
bei uns vorliegen.
EBICS
Für SEPA-Überweisungen, die spätestens am Dienstag, den 30.12.2025 bis 16:30 Uhr eingereicht werden, erfolgt die Kontobelastung und die bankinterne Weiterleitung und Gutschrift noch im Jahr 2025. Die Weiterleitung an Fremdbanken kann nur für Einreichungen bis 16:30 gewährleistet werden. Auf die Gutschrift bei Zahlungsempfängern von Fremdbanken haben wir keinen Einfluss.
Auslandszahlungsverkehr:
AZV-Überweisungen, deren Kontobelastung noch im alten Jahr 2025 erfolgen soll, müssen spätestens am Dienstag, den 30.12.2025
- in Fremdwährung bis 11.00 Uhr
- in Euro zu Lasten Eurokonto bis 15:30 Uhr
- Fremdwährung zu Lasten Fremdwährungskonto bis 15.30 Uhr
bei uns vorliegen.